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Wie beantrage ich einen Kita-Gutschein? PDF Drucken E-Mail

In Berlin sind für die Beantragung eines Kita - Gutscheins jeweils die Jugendämter des Bezirks zuständig, in dem das Kind wohnt. Das entsprechende Formular ist beim Jugendamt selbst oder online erhältlich und sollte in der Regel sechs Monate vor Betreuungsbeginn beim Jugendamt ausgefüllt eingehen. Kinder ab 3 Jahren haben in Berlin derzeit automatisch einen Anspruch auf Halbtagsbetreuung (4 - 5 Stunden). Das Jugendamt erwartet bei erhöhtem Betreuungsbedarf einen Nachweis über Berufstätigkeit, Ausbildung bzw. Arbeitslosigkeit der Eltern. Die Eltern erhalten dann einen Kita-Gutschein für den jeweiligen Anspruch auf Tagesbetreuung.

Damit der erforderliche Kita - Gutschein rechtzeitig den Eltern vorliegt, ist es ratsam, den Antrag im Februar abzugeben. Die Eingewöhnung beginnt nach der Sommerschließzeit, kann aber im Einzelfall abgesprochen werden.

Übersicht über die Formulare, Informationen und über alle Jugendämter finden Sie hier:

Formularübersicht des Jugendamtes

Sie können das Anmeldeformular auch über den folgenden Link direkt herunterladen (mit der rechten Maustaste auf den Link klicken und "Speichern unter" wählen):

Formular Anmeldung zur Förderung von Kindern

Erläuterungen zum Anmeldeformular

Bei Fragen helfen wir ihnen gern weiter. 

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 12. Februar 2009 )
 
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